Hallo Liebes Forum
Ich habe ein Problem und keiner kann mir helfen wäre super wenn ich hier Hilfe oder Tips bekommen könnte
es geht um
folgendes am 10.07.2020
wurde mein Sohn auf den Philippinen geboren er lebt mit meiner Freundin dort sie ist
Philippine. Meine Freundin und ich können kein Familienzusammenführungsvisum stellen
Da die Deutsche Botschaft denkt ihr Ex-Mann ist der Vater von meinem Sohn aber das ist nicht so
Meine Freundin lebte seit 6 Jahren getrennt von ihrem EX-Mann und dieser EX-Mann Verstrab
am 16.10.2019.Ich Flog am 17.10.2019 zu meiner Freundin auf die Philippinen wie jedes Jahr
da ich ja in Deutschland lebe und Arbeite sowie Wohne.Ich kehrte am 09.11.2019 nach Deutschland
zurück in dieser zeit wurde unser Sohn gezeugt der Arzt bestätigte den Ei Sprung 25-27.10.19
Meine Freundin ihr Ex-Mann wurde am 22.10.2019 beigesetzt.Ich machte in Grünstadt bei der VG
eine Vaterschatsanerkennung die VG schickte die Anerkennung zur
Deutschen Botschaft nach Manilla.Die Botschaft schrieb mir per Mail zurück das ich nicht der
Vater sei da meine Freundin zu diesem Zeitpunkt noch Verheiratet war nach § 1592 und § 1593
BGB.Ich schrieb zurück der Deutschen Botschaft und sagte das ich der Vater sei der Ex-Mann
ist ja am 16.10.2019 gestorben bevor ich auf den Philippinen gelandet bin.Wie soll der Mann
die Vaterschaft aberkennen?Darauf schrieb mir die Deutsche Botschaft ich sollte einen
Vaterschaftstest machen.Aber ist schwierig durch die Pandemie ich kann nicht auf die
Philippinen einreisen da Visum stop ist.Die Deutsche Botschaft schrieb mir zurück ich sollte
mich an ein Deutsches Gericht wenden.
Darauf wendete ich mich ans Auswärtige Amt in Berlin die schickten das zur DBM das kam heute zurück
Ihre anliegende Mail wurde der Botschaft vom Bürgerservice des Auswärtigen Amts zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Ich kann Ihre Frustration verstehen, aber an der Gesetzeslage leider nichts ändern. Darum bitte ich um Ihr Verständnis.
Frau xxx hat unsere Rechtsauffassung bestätigt, wonach der verstorbene Ehemann Ihrer Freundin rechtlicher Vater des Kindes ist.
Selbst mit Beurkundung der Zustimmungserklärung würde Ihre Vaterschaftsanerkennung nicht wirksam werden, bis die rechtliche Vaterschaft des Ehemannes durch ein Anfechtungsverfahren beseitigt ist. Damit sind Sie nicht rechtlicher Vater des Kindes, das damit auch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat. Somit ist auch Ihre Freundin nicht Mutter eines deutschen Kindes und hat keinen aufenthaltsrechtlichen Anspruch auf Familienzusammenführung zum deutschen Kind.
Ich rate Ihnen dringend, sich um die Vaterschaftsanfechtung zu bemühen, damit nicht eventuelle Fristen verstreichen.
was soll ich da noch tun?
Vaterschatstest machen wird wohl das beste sein
Typisch deutschland