Einbürgerung bei Vaterschaftsanerkennung

  • Moin,

    Wir leben in Deutschland. Ich bin Deutscher. Meine Frau ist Pinay, mein 16-Jähriger nicht-biologischer Sohn auch philippinisch und beide leben seit acht Jahren hier bei mir. Jetzt wollte ich ihn adoptieren. Gründe sind: Zusammengehörigkeitsgefühl, gemeinsamer Name, alle Rechte und Pflichten wie ein biologischer Sohn, deutsche Staatsangehörigkeit ohne die philippinische abgeben zu müssen (weil Mama ja immer noch philippinisch ist). Nun erfahre ich, daß eine Vaterschaftsanerkennung die gleichen Vorteile bringt und einfacher durchzuführen ist. Es ist legal, eine Vaterschaft anzuerkennen, auch wenn man offensichtlich nicht der biologische Vater ist. Der Standesbeamte will das so anerkennen, hat aber von der deutschen Staatsbürgerschaft keine Ahnung und gibt das auch zu. Also beim Einbürgerungsamt angerufen und die schoß dann gleich los, dass ich eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung plane und der Standesbeamte sich strafbar macht! Ich sehe da aber keinen Missbrauch, weil er ja eine befristete AE hat und nach acht Jahren auch schon eingebürgert werden kann, allerdings mit Verlust der philippinischen.

    Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall?

    Gruß

    HaasenPeter

  • Da euer Fall allen Anschein nach keine philippinische Besonderheit beinhaltet, könntest du dich zusätzlich auch hier mal durchwühlen: --> i4a - Das Board - Index (info4alien.de) Dort schreiben auch die Experten aus den Ämtern mit.


    Ansonsten sei noch zu beachten, das eine Erwachsenenadoption (sofern ihr euch dafür entscheidet) nicht mehr zur dt. Staatsbürgerschaft führt. Ihr habt ja noch 2 Jahre Zeit, aber ich kenn mich da mit den Fristen leider nicht aus.


    tbs

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  • Moin,

    Wir leben in Deutschland. Ich bin Deutscher. Meine Frau ist Pinay, mein 16-Jähriger nicht-biologischer Sohn auch philippinisch und beide leben seit acht Jahren hier bei mir. Jetzt wollte ich ihn adoptieren. Gründe sind: Zusammengehörigkeitsgefühl, gemeinsamer Name, alle Rechte und Pflichten wie ein biologischer Sohn, deutsche Staatsangehörigkeit ohne die philippinische abgeben zu müssen (weil Mama ja immer noch philippinisch ist). Nun erfahre ich, daß eine Vaterschaftsanerkennung die gleichen Vorteile bringt und einfacher durchzuführen ist. Es ist legal, eine Vaterschaft anzuerkennen, auch wenn man offensichtlich nicht der biologische Vater ist. Der Standesbeamte will das so anerkennen, hat aber von der deutschen Staatsbürgerschaft keine Ahnung und gibt das auch zu. Also beim Einbürgerungsamt angerufen und die schoß dann gleich los, dass ich eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung plane und der Standesbeamte sich strafbar macht! Ich sehe da aber keinen Missbrauch, weil er ja eine befristete AE hat und nach acht Jahren auch schon eingebürgert werden kann, allerdings mit Verlust der philippinischen.

    Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall?

    Gruß

    HaasenPeter

    Nein er kann in keinem Fall die PH Staatsangehörigkeit behalten. Dieses Privileg geht nur durch Geburt. Eben weil die Philippinen ihre Bürger aus der Staatsbürgerschaft entlassen.

    Brasilien z.b. entlässt niemals aus der Staatsbürgerschaft. Deshalb können die Personen später eine weitere Staatsangehörigkeit haben.


    Im übrigen wäre eine Vaterschaftsanerkennung strafbar. Da die Urkunde im wissen der Tatsächlichen Umstände unterschrieben wird.


    Wenn der Bub die Voraussetzungen erfüllt kann er sich doch einbürgern lassen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Moin,

    Wir leben in Deutschland. Ich bin Deutscher. Meine Frau ist Pinay, mein 16-Jähriger nicht-biologischer Sohn auch philippinisch und beide leben seit acht Jahren hier bei mir. Jetzt wollte ich ihn adoptieren. Gründe sind: Zusammengehörigkeitsgefühl, gemeinsamer Name, alle Rechte und Pflichten wie ein biologischer Sohn, deutsche Staatsangehörigkeit ohne die philippinische abgeben zu müssen (weil Mama ja immer noch philippinisch ist). Nun erfahre ich, daß eine Vaterschaftsanerkennung die gleichen Vorteile bringt und einfacher durchzuführen ist.

    Wenn man sich mit dieser Thematik befasst, dann gehen im Internet die Empfehlungen weitgehend in eine Richtung:


    Sowohl von Adoption als auch von Vaterschaftsanerkennung wird abgeraten.

    Eine Ausnahme würde ich persönlich sehen, wenn es sich um den einzigen Nachkommen von dir und deiner Frau handelt und du ein Unternehmer bist, der seine Firma dem 16- jährigen Sohn deiner Frau übertragen will.

  • Moin,

    Wir leben in Deutschland. Ich bin Deutscher. Meine Frau ist Pinay, mein 16-Jähriger nicht-biologischer Sohn auch philippinisch und beide leben seit acht Jahren hier bei mir. Jetzt wollte ich ihn adoptieren. Gründe sind: Zusammengehörigkeitsgefühl, gemeinsamer Name, alle Rechte und Pflichten wie ein biologischer Sohn, deutsche Staatsangehörigkeit ohne die philippinische abgeben zu müssen (weil Mama ja immer noch philippinisch ist). Nun erfahre ich, daß eine Vaterschaftsanerkennung die gleichen Vorteile bringt und einfacher durchzuführen ist. Es ist legal, eine Vaterschaft anzuerkennen, auch wenn man offensichtlich nicht der biologische Vater ist. Der Standesbeamte will das so anerkennen, hat aber von der deutschen Staatsbürgerschaft keine Ahnung und gibt das auch zu. Also beim Einbürgerungsamt angerufen und die schoß dann gleich los, dass ich eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung plane und der Standesbeamte sich strafbar macht! Ich sehe da aber keinen Missbrauch, weil er ja eine befristete AE hat und nach acht Jahren auch schon eingebürgert werden kann, allerdings mit Verlust der philippinischen.

    Hat jemand Erfahrung in einem solchen Fall?

    Gruß

    HaasenPeter

    Ich hatte ein gleiches Szenario wie Du.


    Allerdings wartete ich bis meine Frau Deutsche Staatsbürgerin war, in diesem Moment wird auch ihr Sohn zum Deutschen Staatsbürger. Danach machten wir die Adoption.


    Er trägt bis zum 18. Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften, dann muss er sich entscheiden.


    Unsere gemeinsamen Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft auf Lebzeiten.

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Unsere gemeinsamen Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft auf Lebzeiten.

    Das verstehe ich nicht. Besteht nicht Optionszwang, wenn sie 21 werden?

    Nein, da die Kinder geborene Staatsbürger sind.


    Allerdings, sollten sie in den deutschen Staatsdienst eintreten, müssen sie die phil. Staatsbürgerschaft offiziell ablegen, genauso wenn sie in den Staatsdienst in den Philippinen eintreten muss die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt werden.

    I am multi-talented!

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    If you ask my opinion,
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    Ein erfahrener Pilot ist,

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    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Unsere gemeinsamen Kinder haben die doppelte Staatsbürgerschaft auf Lebzeiten.

    Das verstehe ich nicht. Besteht nicht Optionszwang, wenn sie 21 werden?

    nein, nicht wenn sie durch Geburt schon beide Staatsangehörigkeiten über die Eltern (Abstammung) haben.


    Deutsche Staatsangehörigkeit durch die Abstammung – Wikipedia


    tbs

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  • Ok. Meine Frau war zum Zeitpunkt der Geburt unseres Sohnes bereits Deutsche. Damit hat unser Sohn die Möglichkeit doppelter Staatsangehörigkeit nicht, korrekt?

    korrekt.


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  • Eine doppelte StA macht hier eigentlich nur Sinn, wenn die Kinder vorhaben im Heimatland (in dem Fall die Philippinen) zu leben oder dort Grundbesitz zu erwerben. Wegen einer Visafreiheit macht das gar keinen Sinn. Schlimmer noch, wenn man mit dem Gesetz in Kontakt kommt, ob zurecht oder zu unrecht, sind der dt. Botschaft die Hände gebunden.


    tbs

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  • Für uns war von Anfang an klar, dass wir die Geburt unserer Tochter bei der phil. Botschaft registrieren lassen. Das dadurch die Möglichkeit besteht, die Grundstücke meiner Frau auf unsere Tochter zu übertragen, ist nur ein Faktor gewesen.

    Nachwuchs aus einer binationalen Beziehung hat nunmal zweierlei "kulturellen Background". Daher haben wir beide es für richtig gehalten, die Geburt unserer Tochter zu registrieren. Ob Pass oder nicht ist erstmal unerheblich.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Wir haben uns zur Registrierung entschieden, um den Kindern später einfach die Option für beide Staatsangehörigkeiten offen zu halten, ohne daß möglicherweise riesiger bürokratischer Aufwand entstehen würde. So können sie selbst entscheiden.


    Beste Grüße

    deepdiver27


    Wir, die guten Willens sind, geführt von den Ahnungslosen, versuchen, für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht, dass wir jetzt qualifiziert sind, fast alles mit nichts zu bewerkstelligen.


    Quelle unbekannt

  • Kann ich bestätigen. Unsere Kinder haben zwei Pässe und sind in Deutschland Beamte auf Lebenszeit.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Das verstehe ich nicht. Besteht nicht Optionszwang, wenn sie 21 werden?

    Nein, da die Kinder geborene Staatsbürger sind.


    Allerdings, sollten sie in den deutschen Staatsdienst eintreten, müssen sie die phil. Staatsbürgerschaft offiziell ablegen, genauso wenn sie in den Staatsdienst in den Philippinen eintreten muss die deutsche Staatsbürgerschaft abgelegt werden.


    Beißen sich die Aussagen da jetzt nicht irgendwie? Sind Beamte keine Staatsbediensteten?

  • Beißen sich die Aussagen da jetzt nicht irgendwie? Sind Beamte keine Staatsbediensteten?

    Ups da hat sich was geändert seitdem ich mal Beamter auf Zeit war:


    Früher war die Ausbildung im Öffentlichen Dienst deutschen Staatsbürger/innen vorbehalten zugelassen. Dies gilt nicht mehr.


    Ich musste damals noch den Staatsangehörigkeitsausweis vorlegen um nachzuweisen, dass man Deutscher war.


    Anscheinend hat sich das geändert:


    BGBl. I S. 160


    Rechtliche Voraussetzungen für die Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern zum Dienst in der Bundeswehr


    Zitat


    Bisher durfte nach §37Abs.1 Nr.1SG„ in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit der Bundeswehr grundsätzlich […] nur berufen werden, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes(GG)3 ist.“

    Wieder was Neues gelernt

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  • roseforest

    Miks


    Die alte Staatsbürgerschaft muss bei Einbürgerung nicht mehr aufgegeben werden.


    Zu den weitreichenden Änderungen zählt demnach auch, dass die bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgegeben werden muss. Der alte Rechtsgrundsatz entspreche ohnehin nicht mehr der Praxis, heißt es in dem Papier. Seit Jahren würden die meisten Einbürgerungen trotz weiterer Staatsangehörigkeit vollzogen.


    https://www.tagesschau.de/inla…-bundesregierung-100.html



    editiert...TanduayIce


    Falsch...das ist der Plan der Ampel. Aber Zukunftsmusik und kein Gesetz! Wird so auch nie kommen, dafür sorgt die Opposition