Frau online kennen gelernt, eure Meinung

  • Gewonnen hast Du erst wenn die Pinay ein eigenständiges Bleiberecht in DACH erworben hat und die Beziehung dann trotzdem immer noch gut läuft!

    na dann habe ich gewonnen lach...meine frau hat schon lange die niederlassungserlaubnis wir sind jetzt 13 jahre verheiratet und es läuft nicht nur gut sondern immer besser

    aber das ich den besten fang gemacht habe,,das weiß ich schon lange auch wenn es damals alles etwas schnell ging aber diese geschichte ist eine andere und werde ich hier nicht zum besten geben...aus erfahrung wird man klug und persönliches bleibt zu hause

  • ch denke, hier sollte man schon unterscheiden, ob man in DACH oder auf den Philippinen lebt. Meine Frau und ich sind jetzt 15 Jahre zusammen und davon fast 12 Jahre verheiratet. Wenn ich sehe, wie viele Deutsch-Phill. Paare sich in dieser Zeit getrennt haben, kann nur jedem raten, seine zukünftige Frau vor einer Heirat (die ja in den meisten Fällen zwecks Via notwendig ist) gut kennenzulernen,

    Gruß,

    Dirk

    Kann, aber muss nicht! Wenn die Frau selbständig ist, entsprechend smart und vielleicht sogar gebildet und es "echte" Liebe und nicht nur finanzierung der Familie ist...wenn man sich auf vor Ehe lange genug kannte!

    14 Jahre zusammen, davon 9 verheiratet, 2 Kinder....eigenständiges Aufenthaltsrecht in Deutschland, deutscher Pass....eigener guter Job. Jetzt eigenständiger Aufanthalt in Kanada und immer noch zusammen.

    Altersunterschied 23 Jahre

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich habe 1989 einfach mein Geschaeft verkauft und bin 2 Jahre auf die Philippinen gezogen um alles richtig abzuchecken und das Maedel richtig kennenzulernen.

    Kenn ich. Waren nicht die Philippinen aber trotzdem die richtige Entscheidung. Danach war das Land eigentlich egal, solange es mit dieser Frau ist.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • flor

    Ich denke, hier sollte man schon unterscheiden, ob man in DACH oder auf den Philippinen lebt. Meine Frau und ich sind jetzt 15 Jahre zusammen und davon fast 12 Jahre verheiratet. Wenn ich sehe, wie viele Deutsch-Phill. Paare sich in dieser Zeit getrennt haben, kann nur jedem raten, seine zukünftige Frau vor einer Heirat (die ja in den meisten Fällen zwecks Via notwendig ist) gut kennenzulernen,

    Gruß,

    Dirk

    die Frage ist aber wann lernt man jemanden richtig kennen?

    Am anfang sieht es immer besser aus .

    Ich war mit meiner früheren Frau (deutsche ) 7 jahre zusammen bevor ich geheiratet habe , nur danach hat die sich mächtig geändert (sagte mal ab jetzt ist es anders , wir sind verheiratet) wie soll man das erkennen ?

    Darum habe ich mich auch nach 4 Jahren heirat getrennt , weil es nur gemaule gab

    Und in 3 Wochen lernt man ja noch weniger kennen bei einen besuch (selbst wenn man das öfter macht ), zumal dann noch die verständigung kommt , und im Urlaub ist der Altagsstress auch nicht da .

    Das ne pinay zumindest ne arme sich finanzielle vorteile verspricht ist doch eigentlich klar und das sollte den Mann auch klar sein.

    • Klar wenn einer ne 20 jährige nach Deutschland holt , der kann auch erwarten das sie vielleicht irgendwann eigenes Geld verdient , aber wer denkt das sie später mal soviel verdient das er davon mitleben kann wird doch wohl eher einen schlechten traum haben auch wenn es sowas seltens geben mag.

    Aber wie sieht das denn rechtlich aus wenn zb derjenige der eine pinay nach Deutschland holt , und dann ja heiratet damit se überhaupt kommen und bleiben darf , dann aber das paar sich doch lieber trennt da es nicht passt?

    Es ist ja auch blöd das es nicht son einfach ist für die Pinay , schon wegen des Wetters mal erst für einen langzeitbesuch zu kommen und sich das land anzusehen so wie der Mann es auf den philippinen machen kann..

    Wenn sich so ein paar trennt , darf die Frau bleiben , oder muss die zurück gehen (zumindest früher gab es sowas wohl das se ausreisen musste wenn die Ehe nicht lange genug hielt )

    Es ist ja im zweifel schwer nach zb 1 Jahr und dann Trennung sich selbst versorgen zu können , zumal es beim unterhalt ja nicht mehr so wie früher ist wo es oft hies , einmal Frau doktor immer Frau Doktor , also wo schon erwartet wird selbst für sich zu sorgen .

    Vor allen wenn die Ehe nur kurz bestand , oder gilt da die VE weiter bis zu 5 Jahre ?

    Von meinen kollegen die Frau fragte mich auch sowas in der Richtung , aber da ging es ihr auch mehr um die Kinder (haben deutschen pass ) und für den Fall das er stirbt.

    Sie hat aber keinen deutschen pass .

    Ich habe ihr versucht zu erklären das sie wohl mit den minderjährigen Kindern als Mutter auch mitkommen kann , aber auch nur solange die kinder nicht volljährig sind (Ich hoffe mal das das so richtig war ).

    Allerdings würde sich da auch die fRage stellen , was ist wenn die Kinder volljährig werden , müsste sie dann ausreisen ?

    Aber da se wohl witwenrente bekommen würde , denke ich das es für sie nicht zu schwer wäre , auch weiter da zu leben .

    Wobei da wieder die Frage wäre , bekommt se von allen Renten (staatlich , betriebsrente , unfallrente ) auch ihre % ?


    Weiss da einer näheres zu den Fragen ?

  • Wenn sich so ein paar trennt , darf die Frau bleiben , oder muss die zurück gehen (zumindest früher gab es sowas wohl das se ausreisen musste wenn die Ehe nicht lange genug hielt )

    Sie darf meist so lange bleiben wie die AE besteht, nach 3 Jahren bekommt sie eigenständiges Aufenthaltsrecht

    Es ist ja im zweifel schwer nach zb 1 Jahr und dann Trennung sich selbst versorgen zu können , zumal es beim unterhalt ja nicht mehr so wie früher ist wo es oft hies , einmal Frau doktor immer Frau Doktor , also wo schon erwartet wird selbst für sich zu sorgen

    Dafür sorgt der Ehemann, da bei einer "Ausländerin" aus armen Verhältnissen ohne Ausbildung und echte Chancen auf dem Arbeitsmarkt der Ehemann Unterhaltspflichtig ist...vor der Scheidung und danach!

    Vor allen wenn die Ehe nur kurz bestand , oder gilt da die VE weiter bis zu 5 Jahre ?

    Nein, anstatt VE gilt Unterhalt nach BGB....Trennungsunterhalt (2/5) und später der vom Gericht beschlossene Scheidungsunterhalt

    Allerdings würde sich da auch die fRage stellen , was ist wenn die Kinder volljährig werden , müsste sie dann ausreisen ?

    Bis dahin muss sie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erarbeiten...

    Wobei da wieder die Frage wäre , bekommt se von allen Renten (staatlich , betriebsrente , unfallrente ) auch ihre % ?

    Ja, wenn verheiratet und nicht erst im Rentealter geheiratet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ja, wenn verheiratet und nicht erst im Rentealter geheiratet


    ,Erstmal danke für deine Ausführungen .

    Aber das verstehe ich jetzt nicht

    wenn jemand im Rentenalter heiratet bekommt die Frau keine Witwenrente beim Tod des Mannes ?

  • Sie darf meist so lange bleiben wie die AE besteht, nach 3 Jahren bekommt sie eigenständiges Aufenthaltsrecht


    Aber das gibt es doch auch nur wenn die nachweise B1 und Integration Kurs erfolgreich bestanden wurde , oder liege Ich da falsch ?

  • Aber das verstehe ich jetzt nicht

    wenn jemand im Rentenalter heiratet bekommt die Frau keine Witwenrente beim Tod des Mannes ?

    Es gibt da bestimmte Zeitgrenzen...bin aber kein Rentenprofi. Einfach mal beraten lassen

    ber das gibt es doch auch nur wenn die nachweise B1 und Integration Kurs erfolgreich bestanden wurde , oder liege Ich da falsch ?

    Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
    § 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten

    (1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn 1.die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
    2.der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand
    und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Aufenthaltserlaubnis des Ausländers nicht verlängert oder dem Ausländer keine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erteilt werden darf, weil dies durch eine Rechtsnorm wegen des Zwecks des Aufenthalts oder durch eine Nebenbestimmung zur Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Abs. 2 ausgeschlossen ist.
    (2) Von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 ist abzusehen, soweit es zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist, dem Ehegatten den weiteren Aufenthalt zu ermöglichen, es sei denn, für den Ausländer ist die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen. Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn die Ehe nach deutschem Recht wegen Minderjährigkeit des Ehegatten im Zeitpunkt der Eheschließung unwirksam ist oder aufgehoben worden ist, wenn dem Ehegatten wegen der aus der Auflösung der ehelichen Lebensgemeinschaft erwachsenden Rückkehrverpflichtung eine erhebliche Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange droht oder wenn dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn der Ehegatte Opfer häuslicher Gewalt ist. Zu den schutzwürdigen Belangen zählt auch das Wohl eines mit dem Ehegatten in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kindes. Zur Vermeidung von Missbrauch kann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis versagt werden, wenn der Ehegatte aus einem von ihm zu vertretenden Grund auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.
    (3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.
    (4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch steht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 4 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nicht vorliegen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Oder aber sie findet einen anderen Aufenthaltsgrund lt Gesetz für den sie eine AT beantragen kann. Wichtig damit hast du dann sozusagen nix mehr mit an Hut. Sollte die Intention deiner Frage gewesen sein dass man nach Trennung sicher sein kann dass sie ausreisen muss, das würde ich verneinen.

  • Aber das verstehe ich jetzt nicht

    wenn jemand im Rentenalter heiratet bekommt die Frau keine Witwenrente beim Tod des Mannes ?

    Diese Frage ist zunächst unabhängig davon, ob sie eine AE nach Trennung bekommt oder nicht.


    Wenn die Ehe nur kurz bestanden hat (1 Jahr), sodass man den Eindruck hat, dass die Ehe nur wegen der Versorgung geschlossen wurde, wird es sicherlich keine Witwenrente geben.


    Ansonsten wenn Witwe unter ca. 45 Jahre alt ist (dieses Alter schwankt je nach Geburts- und Heiratsdatum) , gibt es die kleine Witwenrente, die nur 25% ausmacht und auch nur 2 Jahre gezahlt wird.


    Sollte die Witwe dann bei dem oa. Alter (45 +-) noch Witwe sein, bzw nicht wieder geheiratet haben, könnte sie ab dann die große Witwenrente beantragen. (diese Info habe ich vor einigen Jahren von der DRV direkt bekommen). Die große Witwenrente ist 55%-60% je nach Alter .....


    Bei Betriebspensionen muss man in deren AGBs reinschauen, dass kann unterschiedlich geregelt.

    Üblicherweise - wenn vorgesehen - dann 50%-


    AT


    Wenn die Ehe nach 3 Jahren geschieden wird, kann sie nach §28(3) in Verbindung mit §31(1) ein eigenständige AE bekommen.

    Sie muss aber dann eigenes Einkommen vorweisen.. dazu zählen natürlich auch Unterhalt vom Ex-Mann sofern der zahlen muss.

    Falls der Ehemann gestorben ist, müssen auch nicht die 3 Jahre ehe bestanden haben.

    (Zudem gibt es noch die besondere Härte, bei Misshandung etc )


    Falls die Ehe keine 3 Jahre bestanden hat, wird sie leider wieder ausreisen müssen.. oder bei der Härtefallkommission vorsprechen ...

  • Ausnahmen bestätigen die Regel ... aber ich kann nur jedem Mitglied empfehlen seine Online-Bekanntschaft erstmal zu besuchen um zu sehen ob sich der Aufwand und das Geld überhaupt lohnt. Sollte der erste Besuch auf den Phils "erfolgreich" sein kann ich auch nur empfehlen die Freundin mehrmals und auch gerne mal länger als 2 oder 3 Wochen auf den Phils zu besuchen.

    Wenn man als Member eine langfristige Beziehung und sogar mehr wie Heirat und / oder Kind(er) ernsthaft plant sollte man die Auserwählte längere Zeit erlebt haben bevor man eine Heirat und / oder Kind(er) plant.


    Wenn die Phils neu für den Foreigner sind und wenn man nur mal 2 Wochen mit der Online-Bekanntschaft zusammen ist hat so ein Urlaub wenig mit dem normalen Leben zu tun ... man ist ja eigentlich nur am herumreisen und den ganzen Tag beschäftigt mit Touri-Aktivitäten ... da ist immer Alles super :) . Die Auserwählte himmelt einen an und es gibt eigentlich keine harten oder stressige Themen bei solchen Urlauben. Der Foreigner Boyfriend zahlt Alles und das Leben ist schön :) ... wenig Diskussionen usw. ... es ist aber nicht das reale Leben.


    Man sollte bevor man "Verpflichtungen" eingeht auch mal 2 oder 3 Monate am Stück mit der Auserwählten zusammen sein bzw. zusammen wohnen ohne volles Programm zu haben ... und das gerne auch mehrmals ... entweder als Tourist auf den Phils oder gerne die Freundin mal nach D einladen.


    In Deutschland heirate ich in der Regel ja auch keine Frau welche ich online kennengelernt habe und welche weiter weg in D wohnt nachdem ich sie 3 Wochen in D gesehen habe. Auch in D werden D-D Ehen zu etwa 30 % bis 40 % wieder geschieden obwohl die Voraussetzungen zum Kennenlernen deutlich besser waren als sie jemals mit einer Filipina sein können.


    Sicherlich können Ehen auch nach nur 2 oder 3 Wochen gemeinsamen Urlaubes ewig halten ... aber die Gefahr ist gross das entweder der Foreigner früher oder später erkennt das es eben im realen Leben anders laufen kann oder das die Filipina früher oder später erkennt das der Foreigner im realen Leben eben nicht der langersehnte Foreigner ist. Erst beim normalen Zusammenleben über ein paar Monate sieht man auch ein paar Eigenschaften des Partners welche man beim 2 Wochen "Aktivurlaub" nicht gleich erkennt ... zum Beispiel wenn man merkt das die Gesprächsthemen ausgehen usw. ... wenn man ausser über Sightseeing nicht über viel mehr andere Sachen reden kann ... ich übertreibe sicherlich ... aber der eine oder andere Foreigner hat das sicherlich schon mal erlebt das die Motivation nach längerem Zusammensein nachlässt wenn das "Neue" und "Aufregende" verflogen ist ... einer Filipina könnte es auch so ergehen. :)


    Ich freue mich für jeden Foreigner wenn die Ehe mit oder ohne Kinder längerfristig funktioniert obwohl man nach nur ein bis zwei Kurzurlauben geheiratet hat ... aber meiner Meinung nach ist das nicht die Regel und sollte auch nicht die Regel sein. Aber bei solchen Themen sind die Einstellungen und Ansichten natürlich verschieden und natürlich auch die Erfahrungen unterschiedlich ... ab und zu muss man natürlich ins kalte Wasser springen und einfach sehen wie es läuft ... aber man sollte die Person mit welcher man langfristig zusammen sein möchte schon etwas kennen ... 100 % Garantien auf Dauer kann es wie immer nie im Leben geben ... und wir sollten nicht nur uns soweit wie möglich vor unliebsamen Überraschungen so weit wie möglich schützen sondern mit einem längerfristigen Kennenlernen schützt man auch die filipinische Freundin irgendwie da sie in der Regel das schwächere Glied ist.

  • Ich kenne eine Pinay in Mannheim die war mit ihrem deutschen Mann nur 2 Jahre verheiratet, er hat sie, wenn er besoffen war oefters geschlagen, das letzte Mal aufs Ohr das das Trommelfell geplatzt ist. Die Pinay hat Anzeige gegen ihn erstattet und musste daher bis zur Gerichtsverhandlung nicht ausreisen. Als dann die Gerichtsverhandlung nach 1,5 Jahren stattfand war sie schon wieder mit einem anderen Deutschen verheiratet. Ihr 1. Ehemann war auch ein ganz schoenes Arschlo.., war vorher schon mit einer Russin und einer Thai verheiratet. Diese Pinay ist mit dem anderen Deutschen bis heute verheiratet, das Ganze liegt schon 30 Jahre zurueck.

  • Berufsbedingt habe ich ab und zu im Büro mit sogenannten bi-nationalen Ehepaaren zu tun ... Mann Deutscher und Frau Filipina ... da werden dann Häuser gekauft / finanziert oder Geld angelegt etc. ... und die Unterschiede dieser Paare sind wie Tag und Nacht ... meistens sind die Filipinas schon länger in D ... und von der voll integrierten Filipina nach 5 Jahren in D welche auf Augenhöhe mit ihrem Mann agiert und der Filipina welche eine bessere Maid des Deutschen ohne Deutschkenntnisse zu sein scheint habe ich da schon einige Geschichten erlebt ... einmal hatte ich ein Ehepaar welches sich in Grundschulenglisch unterhalten hat ... nach über 5 Jahren in D ... der Deutsche konnte so gut wie kein Englisch und die Filipina so gut wie kein Deutsch ... ist das eine erfüllte Ehe und eine zufriedene Filipina ? Wer weiss :) ... der Deutsche erzählte mir dann (ich erzählte ihm das ich schon auf den Phils war) das sein Bruder eine Filipina geheiratet hat und die Ehefrau seines Bruders ihm seine Filipina empfohlen hat (war irgendwie Verwandtschaft der Ehefrau des Bruders ... er hat sie dann ein paar mal angerufen (Grundschulenglisch ?) und sie dann 2 Wochen in Tarlac besucht ... das erste Mal und ich glaube auch das einzige Mal für ihn auf den Phils ... und nach dem 2 Wochen Besuch haben sie dann die Heirat ins Rollen gebracht. So was kann gut gehen ... muss aber nicht :) .

  • KALHAS


    Die Mehrheit der Deutschen spricht nicht einmal Grundschulenglisch damit ist der Kollege eigentlich noch gut aufgehoben.


    In der ABH arbeiten Leute die studiert haben und in ihrem zugewiesenen Zuständigkeitsbereich für die USA, Kanada und NZ zuständig sind aber fast kein englisch können. Nur "index finger thank you" 😂😂😂


    Bin froh das ich nicht hier studiert habe. (ESP und UK).

  • Berufsbedingt habe ich ab und zu im Büro mit sogenannten bi-nationalen Ehepaaren zu tun ... Mann Deutscher und Frau Filipina ... da werden dann Häuser gekauft / finanziert oder Geld angelegt etc. ... und die Unterschiede dieser Paare sind wie Tag und Nacht ... meistens sind die Filipinas schon länger in D ... und von der voll integrierten Filipina nach 5 Jahren in D welche auf Augenhöhe mit ihrem Mann agiert und der Filipina welche eine bessere Maid des Deutschen ohne Deutschkenntnisse zu sein scheint habe ich da schon einige Geschichten erlebt ... einmal hatte ich ein Ehepaar welches sich in Grundschulenglisch unterhalten hat ... nach über 5 Jahren in D ... der Deutsche konnte so gut wie kein Englisch und die Filipina so gut wie kein Deutsch ... ist das eine erfüllte Ehe und eine zufriedene Filipina ? Wer weiss :) ... der Deutsche erzählte mir dann (ich erzählte ihm das ich schon auf den Phils war) das sein Bruder eine Filipina geheiratet hat und die Ehefrau seines Bruders ihm seine Filipina empfohlen hat (war irgendwie Verwandtschaft der Ehefrau des Bruders ... er hat sie dann ein paar mal angerufen (Grundschulenglisch ?) und sie dann 2 Wochen in Tarlac besucht ... das erste Mal und ich glaube auch das einzige Mal für ihn auf den Phils ... und nach dem 2 Wochen Besuch haben sie dann die Heirat ins Rollen gebracht. So was kann gut gehen ... muss aber nicht :) .


    Sowas kann gut gehen, muss aber nicht - genau wie, wenn Du eine Deutsche heiraten wuerdest.

  • aber ich kann nur jedem Mitglied empfehlen seine Online-Bekanntschaft erstmal zu besuchen

    Das ist doch eigentlich selbstverständlich, egal ob Filipina, Thai, Brasilianerin oder sonstwas.

    In Deutschland heirate ich in der Regel ja auch keine Frau welche ich online kennengelernt habe und welche weiter weg in D wohnt nachdem ich sie 3 Wochen in D gesehen habe.

    Das sollte eigentlich normal sein, dass man sich im realen Leben kennenlernt (zumindest meine bescheidene Meinung).


    Was ich außerdem für sehr wichtig halte, neben derm gemeinsamen Zusammenleben vor der Heirat, ist das Akzeptieren, dass man zwei Kulturen überein bringen muss. Immerhin verlässt die Filipina (meistens zumindestens) das ihr bekannte Umfeld, sie lässt Familie und Freunde zurück. Ich habe diesbezüglich schon erstaunliche Äußerungen gehört, wenn es darum geht, wie die ausländische Dame hier "eingenordet" werden soll. Integration bedeutet nunmal nicht Assimilation.

    meistens sind die Filipinas schon länger in D ... und von der voll integrierten Filipina nach 5 Jahren in D welche auf Augenhöhe mit ihrem Mann agiert und der Filipina welche eine bessere Maid des Deutschen ohne Deutschkenntnisse zu sein scheint habe ich da schon einige Geschichten erlebt

    Das glaube ich Dir gerne, ich habe da auch schon so manches mitbekommen. Was ich relativ häufig von deutschen M;ännern gehört habe ist die Einstellung, dass die filippinische Partnerin nicht arbeiten soll, Argument: "das muss sie nicht, ich verdiene genug". Am besten auch keinen Führerschein machen. Also möglichst verhindern, dass die zugereiste Person auch nur ansatzweise unabhängig werden könnte.


    Natürlich gibt es auch das andere Extrem. Ich habe mal eine Filipina kennen gelernt (in Deutschland), die Dame hat mehrere ältere Herrschaften nach einander gehelicht. Die Herren waren schon in einem so hohen Alter, dass die Ehen relativ schnell auf "natürlichem Wege" vorbei waren. Bei der letzten Ehe hatte sie bereits einen deutschen Boyfriend gleichen Alters. Für mich war der Charakter der Dame von übelster Sorte.

    Die Mehrheit der Deutschen spricht nicht einmal Grundschulenglisch damit ist der Kollege eigentlich noch gut aufgehoben.

    Für diese Behauptung fehlt der Nachweis. Das bzgl. der englischen Sprache in Deutschland viel Luft nach oben ist mag sein, aber Deine Behauptung ist schon etwas allgemein gehalten.

    In der ABH arbeiten Leute die studiert haben und in ihrem zugewiesenen Zuständigkeitsbereich für die USA, Kanada und NZ zuständig sind aber fast kein englisch können.

    Ich fände es auch wünschenswert, wenn die englische Sprache auch in Deutschland bei einigen Sachverhalten genutzt werden könnte, aber noch ist nunmal deutsch die Amtssprache.

    Ich kenne Leute, die in einer ABH arbeiten, die haben aber alle nicht studiert.

  • In der ABH arbeiten Leute die studiert haben und in ihrem zugewiesenen Zuständigkeitsbereich für die USA, Kanada und NZ zuständig sind aber fast kein englisch können.

    Ich fände es auch wünschenswert, wenn die englische Sprache auch in Deutschland bei einigen Sachverhalten genutzt werden könnte, aber noch ist nunmal deutsch die Amtssprache.

    Ich kenne Leute, die in einer ABH arbeiten, die haben aber alle nicht studiert.

    Jepp...


    Es ist ein weiterverbreiteter Irrtum, daß in deutschen Behörden ausschließlich (studierte) Beamte tätig sind.

    (und natürlich regelmäßig für Nichtstun fette Kohle abgreifen)


    Der Normalbürger trifft auf dem "Amt" im Publikumsverkehr jedoch immer (zumindest zuerst) auf Angestellte im "Mittleren Dienst" (Haupt- oder Realschüler mit Fachausbildung), die nach TvÖD - meistens mit E5 oder E6 - mehr schlecht als recht entlohnt werden.

    Einige wenige Beamte im mittleren Dienst leiten manchmal Teams.

    Die gilt im Übrigen für die gesamte normale Bürosachbearbeitung im öffentlichen Dienst!

    Erst die Sachgebietsleitung ist dann mit (studierten) Beamten (manchmal auch Angestellten) des gehobenen Dienstes besetzt.


    Und ja... auch ich wünschte mir, daß ich in der Immigration hier mit den "Beamten" Deutsch reden könnte (oder zumindest mal ein verständliches Englisch), würde aber im Leben nicht Kritik üben, daß dem nicht so ist... warum Fremdsprachenkenntnisse also von einem deutschen "Beamten" in Deutschland erwarten?

  • Man sollte in diesem Fall unterscheiden. An den Aussengrenzen (mit Publikumsverkehr) und den Flughäfen sind zumindest Englischkenntnisse sinnvoll nmd soweit mir bekannt ist, auch üblich.

    Innerdeutsch auf Behörden und Ämtenr sehe ich dafür keine Grundlage. Es ist wohl masslos übertrieben zu verlangen dass alle Beamte und Angestellte mehrere Sprachen sprechen, womöglich auch die Dialekte der "westasiatischen" und afrikanischen Regionen. Wer sich in Deutschland niederlassen will, der soll die Sprache leenen oder aber, wenn er das nicht packt, einen Dolmetscher mitbringen. Sowas nennet sich Itegration und Integration ist eine Bringschuld des Gastes.

    Dass in Behörden alle möglichen Sprachen nach Bedarf "abgerufen" werden können, das ist nur in manchen auf ideologiscnen Abwegen befindlichen Traumwelten möglich.

    Amtssprache ist Deutsch, auch wenn dies bei den überempfindlichen Dauerempörten nicht in den Kopf passt.

    Wer irgendwo im Ausland bei einem Behördengang an die Grenzen seiner Sprachkenntnisse kommt, der muss sich lesber darum kümmern. Warum soll es in D anderst sein.

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Bei uns beim ABH und Bürgerbüro liegt auf jedem Schreibtisch ein folierter Zettel wo auf über 10 Sprachen draufsteht "bitte kommen Sie erneut mit einem Dolmetscher" 😂.


    Ich habe auch Mal gehört dass die MA in der ABH gar kein Englisch sprechen dürfen .. kann aber auch von der AbH abhängen.


    Aber für uns ist es doch Recht easy. Die Pinays können ja i.d.r. Englisch, dann geh ich zu den ersten Behördengängen halt mit .. also wir hatten so keine Schwierigkeiten.

  • Die weltweite lingua franca mit Afrikanischen Akzenten zu vergleichen ist schon weit hergeholt.


    Die studierte (nach eigenen Angaben, kann es nicht prüfen) hat schon etwas Englisch gesprochen aber halt wenig.


    Bei der Krankenkasse hat der maximal Mittlere Reife Sachbearbeiter alles mit uns in Englisch abgewickelt, beim Zahnarzt hat nicht nur die Ärztin sondern auch die garantiert nicht studierte Assistentin am Empfang Englisch gesprochen.


    Es ist wohl eher eine Frage von wollen und nicht können in DE. Die Private Wirtschaft ist den Behörden voraus.


    Diese Info habe ich erst beim rausgehen wahrgenommen: