Display More- August 23: Einladung zur persönlichen Vorsprache auf dem Amt zur schriftlichen und mündlichen Abgabe der Loyalitätserklärung. Termin erst im September bekommen.
Update hierzu:
Für die persönliche Vorsprache musste meine Frau in eine Außenstelle des Landratsamts kommen. Mit öffentlichen knapp 2h Fahrzeit pro Strecke, daher fuhr ich sie mit dem Auto hin (35min). Dafür ging dann bei uns beiden ein halber Tag Urlaub drauf, weil das Amt auch nur extrem kurze Öffnungszeiten tagsüber hat. Die Beamtin war sachlich, aber nicht gerade freundlich. Zuerst wurden alle Unterlagen im Original eingesehen, für die wir zuvor beglaubigte Kopien geschickt hatten. Dann bekam sie nochmal das Merkblatt zur Loyalitätserklärung und sollte sich das 15min lang durchlesen, während die Beamtin in Ihr Büro verschwand um die Originalunterlagen zu prüfen. Ich musste ab dem Zeitpunkt draußen warten. Das Merkblatt zur Loyalitätserklärung ist wohl in Baden-Württemberg einheitlich, hier könnt Ihr Euch einen Eindruck machen, was da so drin steht: Merkblatt zur Verfassungstreue und Absage an alle Formen des Extremismus
Als die Beamtin zurück kam, begann dann, für uns etwas unerwartet, eine mündliche Befragung zu diversen Themen im Bezug auf Grundgesetz, Verfassung, Wahlsystem usw. Also im Prinzip eine mündliche Prüfung über Themen des Integrationskurses "Leben in Deutschland". Nach 15min Ausfragen kam die Beamtin dann raus und sagte zu mir "Ihre Frau hat es nicht geschafft". Na Super. Den Integrationskurs und -Test hatte meine Frau beim ersten Anlauf sofort bestanden, aber das war schon ein paar Jahr her. Ich dachte eigentlich, und so ließt man das auch in diversen Erfahrungsberichten online, dass die Loyalitätserklärung eher eine Formsache ist. Aber offenbar nicht so bei unserer Behörde. Sie bekam dann einen neuen Termin ein paar Wochen später und auf einem Post-it ein paar Stichpunkte, die sie lernen soll:
- Die FDGO
- Grundrechte
- Gewaltenteilung
- Wahlgrundsätze
- Definition Extremismus
- Formen von Extremismus
Im zweiten Anlauf, der uns beide nochmal einen halben Tag Urlaub kostete (siehe oben), tauchte die Beamtin dann nicht mehr alleine auf, sondern sogar zu zweit. Eine Auszubildende durfte mit machen und an meiner Frau "üben" Fragen zu stellen. Bei der Befragung war ich selber nicht persönlich dabei, kann daher nur schildern was meine Frau mir hinterher erzählt hat. Sie wurde insgesamt ca. eine halbe Stunde zu diversen Themen aus den oben genannten Stichpunkten befragt. Auch anhand von konkreten Fallbeispielen z.B. wenn ein Dieb vor Gericht steht usw. Auch ein Foto vom Bundespräsident wurde gezeigt und gefragt, wer das sei und was er mache. Ich weiß wirklich nicht, ob es dafür eine Rechtsgrundlage gibt oder ob die Behörden einfach sehr viel Ermessensspielraum bei Einbürgerungen haben. Theoretisch sollten die Kenntnisse doch schon über den bestandenen Integrationstest nachgewiesen sein. Aber was soll's - lieber nicht mit der Behörde anlegen dachte ich mir. Zum Glück hat meine Frau bei diesem zweiten Anlauf die Fragen der Beamtin und der Auszubildenden gut genug beantwortet und "bestanden".
Grundsätzlich würde ich es begrüßen, wenn es das der Maßstab für alle wäre. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre wird man bei bestimmten Gruppen aber maximale Nachsicht walten lassen, da sonst niemand bestehen würde. Nach deren einflussreicher und lautstarker Lobby wäre das wiederum diskriminierend und rassistisch.