ETF Besteuerung

  • Hallo zusammen


    Mein grober Plan in 3 Jahren:


    Job kündigen, Wohnung verkaufen, 500.000 Euro kassieren und in einen World Etf bei der Consorsbank investieren.

    Ab dann jedes Jahr rund 3% entnehmen und davon leben.


    Wenn ich dann auf unbestimmte Zeit nach Asien gehe möchte, wie zahle ich dann Steuern? Würde mich die ersten Jahre auf kein bestimmtes Land festlegen.

    Ab dann habe ich ja nurnoch die Einnahmen aus dem ETF. Habe ich dauerhaft den Steuerfreibetrag von 9.408 Euro und alles was drüber hinaus geht muss ich versteuern?



    Beste Grüße


    Stefan

  • Bei einem Wohnsitz im asiatischen Ausland wirst du mit deinen Einkünften in D beschränkt Steuerpflichtig. Du hast keine Freibeträge und musst das gesamte Einkommen versteuern. In D wird das Welteinkommen versteuert, also auch Einkünfte die du im Ausland erwirtschaftest.


    Die Philippinen haben eine territoriale Besteuerung. Auslandseinkünfte, z.B. aus D sind hier steuerfrei. Hier müssen nur inländische Einkünfte versteuert werden.


    Dein Denkmodell musst du noch mal überarbeiten.


    3% von 500.000 EUR währen 1250 EUR pro Monat. Damit kann man gut überleben aber kein sorgenfreies Leben führen. Bedenke dass du dich hier auf den Phils privat Krankenversichern musst, was deine 1250 EUR schon mal um einen Batzen verringert.


    Grüße, Bahog Utot

  • Oh je.

    Ok das wird also doch komplizierter als erhofft :)

    Also müsste ich auch in Deutschland Steuern bezahlen wenn ich ein Dauervisum für die Philippinen hätte?

    Stimmt es das man nach 3 Jahren im Ausland keine Steuerb mehr zahlen muss?


    Kannst du/ihr mir Tipps geben wie man in meinem Fall vorgehen kann?

    Wie machen denn die anderen Auswanderer das wenn sie Aktien haben und davon Leben?

  • Also müsste ich auch in Deutschland Steuern bezahlen wenn ich ein Dauervisum für die Philippinen hätte?

    Ja. Du musst in jedem Fall das in Deuschland erzielte Einkommen versteuern. Visa sind irrelevant.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Aber es gilt doch die territoriale Besteuerung. Wenn ich ein Dauervisum hätte kann man sich doch bei seinem Broker mit einer neuen Meldeadresse melden und ihn beauftragen keine Steuern mehr abzuführen. So habe ich es die letzen Stunden im Internet zumindest gelesen 🙂


    Scheint alles sehr kompliziert zu sein.


    Wie machen die Leute aus dem Forum das denn hier mit Aktien Debots?

    Alle zahlen seit Jahren fleißig Steuern in Deutschland aber leben auf den Philippinen? 🤔

  • Das Geld in eine Stiftung stecken und dementsprechend das passende Land suchen wo die Stiftung dann ihren Sitz hat. Panama aber auch mitlerweile Thailand kann da was passendes sein.
    Was viele nicht wissen.... Thailand ist eine Art Steuerparadies fuer Vermoegende geworden.

  • Ich würde einen Steuerberater konsultieren, weil ich persönlich als Laie glaube, das man in D keine Steuern zahlen muss. Es existiert ein Doppelbesteurungabkommen zwischen Deutschland und den Philippinen.


    https://www.bundesfinanzminist…_blob=publicationFile&v=3


    Aber wiegesagt, einen Experten fragen. Ich habe die gleiche Konstellation und bin in D nicht steuerpflichtig. Mein jetziges Wohnland hat ebenfalls einen Abkommen mit Deutschland.

  • Wenn ich ein Dauervisum hätte kann man sich doch bei seinem Broker mit einer neuen Meldeadresse melden

    Das Visum ist wie gesagt irrelevant, aber ich glaube ich weiss was du meinst -> Hauptwohnsitz.


    Ich kann hier leider nur von Oesterreich berichten, aber vielleicht hilft es dir ja weiter da ich nicht davon ausgehe (es aber auch nicht weiss!) dass die Regelungen in D wesentlich anders sind als in A.


    In .at ist man jedenfalls dann steuerbefreit wenn man 1. keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz dort hat, 2. dort kein Einkommen generiert wird und 3. man dort keinerlei Besitz wie z.B. Immobilien und dgl. hat.

    Ich hatte damals also meinen Hauptwohnsitz abgemeldet, Wohnung, Auto etc. aufgeloest und mir das ganze danach nochmal verbindlich von einem Steuerberater bestaetigen lassen.


    Wie das mit Aktienhandel bzgl. Steuern laeuft weiss ich nicht, ich wuerde aber davon ausgehen (wieder: wissen tu ich's nicht!) dass das virtuelle Gueter sind welche hoechstens an deinen HWS gebunden sein koennen.


    Auf jeden Fall wuerde ich an deiner Stelle einen Steuerberater kontaktieren, der weiss sowas am besten.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Hallo,

    ich bin zwar kein Steuerexperte, jedoch ist es so dass "normale Renten (ehem.BFA-jetzt Deutsche Rentenversicherung)" auf den Philippinen lebend (=Dauerwohnsitz) in Deutschland versteuert werden muessen - Betriebsrenten (zb. VBL-Karlsruhe) braucht in Deutschland jedoch (wegen dem Doppelbesteuerungsabkommen) nicht mehr versteuert werden (muesste - eigentlich auf den Philippinen versteuert werden = so erklaerte mir das FA Neubrandenburg sei ab 2015 die Besteuerung der Rentner auf den Philippinen.


    Da jedoch mE. (zum Glueck) die PC auf den Philippinen nur "zum Eintippen" gut sind (dh. z.B.. nicht vernetzt sind untereinander - habe ich selbst erlebt- obwohl wir beide im 1. Jahr nach Auswanderung beide schon eine TIN-Nr. (durch Grundstueckskauf hatten- musste ich von BIR Mandaluyong zum BIR Intramuros (und meine Frau zum BIR-Quezon Ave.) ... um eine (neue) TIN-Nr. zu holen. Der Beamte im BIR Mandaluyong zwinkerte uns allerdings zu und wollte uns auch seine Privat Cellphon-Nr. geben und fragte auch nach unserer Cellphone-Nr. - die wir ihm allerdings nicht gaben.


    Vielleicht hat das (mit den z. B. nicht vernetzten PC`s) u.a. auch Vorteile, dass man u. U. vielleicht nicht erwischt wird wennman z. B. Mieteinnahmen nicht versteuert!?


    Ich selbst/ wir haben ertaunlicherweise -nach nun 9 Jahren "Zero Steuern zu zahlen in Neubrandenburg" - (ich habe 90% anerkannte Erwerbsminderung + mtl. "hoehere" Unterhaltszahlungen von mir an Schwiegermutter) und andere Abgaben (wie zb. "Pflicht zur mtl. Unterstuetzung nach BGB des Ehepartners (mit wesentlich geringeren Einnahmen), die nur eine kleinere kleinre hat - wurde offensichtlich in meinen Berechnungen anerkannt.



    MfG.

    Wol23

  • Vielleicht hat das (mit den z. B. nicht vernetzten PC`s) u.a. auch Vorteile, dass man u. U. vielleicht nicht erwischt wird wennman z. B. Mieteinnahmen nicht versteuert!?

    Hae??

    Die PCs auf den Phils sind aber sehr wohl vernetzt, das kannst du mir getrost glauben! :D


    "u. U. vielleicht nicht erwischt wird" soll dieser Ratschlag jetzt eine Anstiftung zu einer Straftat sein??? :weia

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Hallo ,

    soweit ich weiß, müssen Gewinne aus Aktienhandel von Deutschen Aktien nicht versteuert werden bei Abmeldung in D. und Wohnsitz in Phils . Aber Dividendenzahlungen sehr wohl mit 25 % und davon kann man sich 10 % beim Bundeszentralamt für Steuern wiederholen .( Das habe ich noch aus einem alten Thread in Erinnerung , vielleicht kann Kaunlaran da was zu sagen ? Wie ETF's versteuert werden , weiß ich nicht .


    Mich würde ausserdem noch interessieren , wie das mit der Besteuerung von Dividenden aussieht ,wenn diese aus dem Steuerlichen Einlagekonto nach §27 KSTG hier ausgezahltt wurden . Diese Dividenden sind erst bei Verkauf der Aktien zu versteuern , das heißt die werden vom Einkaufswert abgezogen ,so das man dann einen größeren Gewinn bzw steuerpflichtigen Anteil hat .


    Mein Frage, müssten bei Verkauf dann Steuern bezahlt werden ?


    Bei noch Wohnsitz und Anmeldung in D. kann man beim zuständigen Finanzamt eine sogenannte NV = Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und hat dann Einkünfte bis zum Freibetrag von 9408 Euro plus 801 Euro Sparerpauschbetrag steuerfrei .


    Träumer 8-)

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  • Entscheidend ist wo du gemeldet bist. Solange du in D gemeldet bist muß alles in D versteuert werden!
    Also in D abmelden(wichtig) und woanders anmelden oder zumindest den dortigen Steuerlichen Wohnsitz nachweisen und auch mindesten 183 Tage dort verweilen. Denn es gibt ja nicht überall die Meldepflicht. Diesen neuen Wohnsitz dann Consors nachweisen, denn ab dann bist du bei denen Steuerausländer! Die führen dann keine Steuern mehr für dich ab. Jetzt kommt es darauf an was im DBA geregelt ist zwischen D und deinem neuen Wohnsitzland. Bei bestimmten Visa Arten verzichten z.B.die Philippinen (SRRV) auf die Besteuerung der nach den Philippinen überwiesenen finanziellen Mittel. Das gilt im wesentlichen auch für Rentenzahlungen; auch hier unbedingt das DBA beachten!

    Und dann auch noch UNBEDINGT einen Steuerberater befragen.


    Das sind die wesentlichen Schritte, und so kann dein Plan funktionieren!

    Den Fahrplan muß DU allerdings selbst erstellen; dafür gibt es keine allgemeine Anleitung.


    Alles was hier bisher geschrieben wurde, bis auf Traeumer, Fusst auf sehr viel Unwissenheit! (Sorry)


    Ich selbst habe keine ETF sondern nur Dividenden-Aktien die sich in einem Depot in England befinden; mal sehen was der Brexit so mit sich bringt.


    Ach ja, Einnahmen verschweigen bringt nichts, denn über Kurz oder kürzer werden alle ausländischen Konten der BAFIN mitgeteilt; Stichwort OECD-CRS. Ob das auch schon die Philippinen betrifft weiß ich nicht. So oder so alles nach dem örtlich geltenden Gesetzen versteuern und man kann sein Leben in aller Ruhe geniessen!!!


    Der folgende Link bezieht sich zwar auf Malta, soll hier aber nur auf die Wichtigkeit des DBA hinweisen:
    https://www.frag-einen-anwalt.…ntner-Malta--f292677.html.


    Viel Erfolg.

    Life is all about choices!

  • Vielen Dank Matabungkay!


    Das hat mir erstmal weitergeholfen und mir Hoffnung gegeben das der Traum doch irgendwann mal wahr wird :)


    Die ganzen Antworten waren jetzt auch sehr irritierend.

    Bekommt man denn auf den Philippinen einen Nachweiss über einen Wohnsitz wenn man Dauerurlauber ist?


    Ich möchte dauerhaft auf den Philippinen leben und von meinen Aktienauschüttungen leben.

    Kann mir garnicht vorstellen das das dauerhaft ohne Steuern zu bezahlen gehen kann.


    Werde wohl zu einem speziellen Steuerberater gehen um mich absichern zu lassen. :)

  • Moin stan849,

    mit dem entsprechendem Visa und weiteren Bescheinigungen, Stichwort TIN siehe weiter oben, wirst du das wohl nachweisen können.

    Allerdings solltest du kein 'Dauerurlauber' sein, denn das impliziert ja nur Urlaub und keinen Dauerwohnsitz.


    Ich/wir selbst habe(n) das auch mal irgendwann vor, ob es die Philippinen werden oder ein anderes Land steht noch nicht fest.

    Für mich ist die Krankenversicherung ein wesentlicher Punkt. Aber das sollte hier nicht diskutiert werden, denn das Thema ist zu Umfangreich,

    denn ich gehe als Rentner.


    Ja, Steuerberater ist wichtig! Deinen Plan offenlegen und nach allen Seiten abchecken. Legal Steuern minimieren.

    Von der Summe solltest du leben können, mit der entsprechenden Lebenseinstellung. Auch dazu schriftlich, für dich selbst, einen Plan erstellen, und danach verfahren! Für mich wäre da wichtig das vorhandene Kapital langfristig nicht abzubauen, sondern sogar zu vermehren Stichwort 'Payout Ratio'. Das ist ambitioniert aber möglich. Und erfordert Disziplin. Z.B : Wenn du mal mehr Geld benötigst als dein Plan hergibt, dann gibst du dir selbst einen Kredit den du dann auch schön brav 'zurückzahlst', denn sonst wird dir das Geld zwischen den Fingern zerrinnen.

    Life is all about choices!

  • Habe gerade ein Video gesehen wo erklärt wurde das man aus dem Land wohin man Auswandern möchte eine Steuernummer benötigt um die Abmeldung aus Deutschland durchzuführen.

    Die Frage ist ob man die auf den Philippinen oder Thailand so einfach bekommt.


    Aber erstmal besten Dank dir! :)

  • Hmm, du meinst sicherlich die steuerliche Abmeldung. Mit dem entsprechenden Visa sollte das kein Problem sein.

    Denn den Wohnsitz kannst du so oder so abmelden. Das würde ich allein schon wegen der GEZ machen.

    Achte auf die manchmal ähnlichen Begrifflichkeiten, denn sonst redet man unwissentlich schnell aneinander vorbei.


    Einen schönen Sonntag!

    Life is all about choices!

  • Ob Du Dich als Dauerurlauber FÜHLST oder nicht ist uninteressant. Es gilt immer die 183-Tage Regel. D.h. Dort, wo Du Dich mindestens 183 Tage im Jahr aufhälst ist STEUERLICH gesehen Dein Wohnort. Es gilt das Steuerrecht dieses Landes, also: Steuernummer kurzfristig besorgen.
    Ansonsten hat Matabungkay alles wunderschön und richtig ausgeführt

  • Wie stellst Du Dir das Ganze denn vor?
    Willst Du hier noch eine Wohnung, eine Schlafstätte oä behalten? Die Abmeldung ist NICHT entscheidend.

    Wenn ja, bist Du unbeschränkt steuerpflichtig und Deine Kapitaleinkünfte werden versteuert. Sie unterliegen der Abgeltungssteuer.

    Wenn nein, bist Du beschränkt steuerpflichtig. Dann würde sich folgendes ergeben:

    1. In D. wärst Du nur mit inl. Einkünften steuerbar. Dazu gehört vermutlich der ETF nicht, den Du erwerben willst. Wirf mal einen Blick auf die ISIN.

    2. Auf den PH bist Du steuerfrei - die versteuern bei Ausländern(! - bei pinoys kann das anders aussehen) nur phil. Einkünfte.

    3. Du teilst Deinem broker mit, daß Du auf die PH umgezogen bist. Die verlangen dann meist noch einen Nachweis, z.B. in Form einer Strom-, Telefon- oder sonstigen Rechnung, die auf Deinen Namen lautet und Deine Anschrift aufweist. Das kennen wir von Kontoeröffnungen. Vielleicht gibt es auch einen schönen Wisch mit Stempel usw. vom barangay. Je mehr, je besser.

    Zusammen mit der entsprechenden Abmeldebescheinigung kannst Du das dem broker und dem Finanzamt schicken.

    4. Kläre ab, ob Dein broker auch Kunden mit ausl. Wohnsitz bedient. Das ist nicht immer der Fall und gerade bei ETFs, die in D. nur teilbesteuert werden, können sich da Schwierigkeiten ergeben.
    Ich würde mir überlegen, hier zu einem intern. broker (IB, Lynx, captrader oder swissquote) zu wechseln, die haben solche Fälle häufiger und halten auch keine Steuern ein.

    5. Ausschüttung des ETF erfolgt dann brutto für netto, allerdings können bereits Quellensteuerzahlungen die Ausschüttung gemindert haben (wie bisher).

    Die Quellensteuer wird von der ausl. Kapitalgesellschaft (also z.B. CocaCola) einbehalten und an den Fiskus abgeführt und ist nicht identisch mit der Abgeltungssteuer, die von den Banken einbehalten und abgeführt wird.

    Quellensteuer fällt also bei Einzelaktien an. Tip: Investiere in Länder, die keine Quellensteuer kennen, z.B. GB - dann sind die Ausschüttungen brutto - netto und man muß kein Erstattungsverfahren durchführen.

    Viel Spaß!